Achtung, liebe Weinfreunde, jetzt wird es trocken. Aber nicht, weil süßer Weißwein im folgenden Beitrag nicht vorkommt. Sondern weil wir uns mit einer Frage auseinandersetzen, die zumindest eine juristische Komponente hat. Was versteht man eigentlich unter einer Weinart?
Drei Kategorien auf der Weinkarte
Wenn Sie an die Weinkarte im Restaurant denken, finden Sie dort die Unterteilung in drei Bereiche: Weißweine, Rotweine, Roséweine. Das sind Weinarten oder Weinkategorien, die auch das europäische Weinrecht kennt. Die Weinarten sind also eine sehr grobe Unterteilung (auch wenn wir später noch sehen werden, dass es in Deutschland nicht drei, sondern acht Weinarten gibt). Sie haben nur am Rande etwas zu tun mit den weltweit rund achttausend Rebsorten. Weinarten sind nicht gleichzusetzen mit Weintypen, also trocken, halbtrocken, lieblich oder süß. Sie sind außerdem zu unterscheiden von den Definitionen im deutschen Weingesetz von 1994, zum Beispiel Wein, weinhaltige Getränke und Cocktails, den ebenfalls im Weingesetz genannten Weinanbaugebieten und den Qualitätsstufen. Hier gibt es allerdings Überschneidungen, denn einige Weinarten gibt es nur als Qualitäts- oder Prädikatwein. Schaumwein und Perlwein sind keine Weinarten, sie laufen im EU-Recht „außer Konkurrenz“. Verwirrend? Schauen wir doch einfach auf die einzelnen Weinarten:
Weißwein
Weißwein wird meistens, aber nicht zwingend, aus weißen Trauben gewonnen. Für viele Weinfreunde ist Weißwein das klassische Sommergetränk – er gilt als frisch und spritzig, aber fruchtig. Da der Traubensaft auch bei roten Trauben nahezu farblos ist, können auch sie weiß gekeltert werden. Dazu müssen die roten Trauben sanft gepresst werden. Nur die Traubenhaut (die Schale) enthält nämlich die rote Farbe. Aus weißem Most roter Trauben, ohne Maische, wird Weißwein.
Rotwein
Er stammt stets aus roten Trauben. Die Beeren werden von den Stielen getrennt und dann gequetscht. Wie oben erklärt, gelangt dadurch die rote Farbe in die Maische, außerdem die Aromen und Gerbstoffe. Tannine binden zudem Sauerstoff, der den Wein verderben kann. Deshalb sind bestimmte Rotweine mit hohem Tanningehalt lagerfähig, während Weißwein spätestens nach zwei Jahren getrunken sein sollte.
Roséwein
Er wird aus roten Trauben hergestellt, hat aber eine blasse bzw. hellrote Farbe. Der Weißherbst ist zwar ein Rosé, zählt aber als eigene Weinart. Weißherbst entsteht aus mindestens 95 % Trauben einer speziellen Rebsorte. Die roten Trauben werden wie beim Keltern von Weißwein verarbeitet. Weißherbst ist immer ein Qualitäts- oder Prädikatswein. Die Rebsorte muss auf dem Etikett stehen.
Rotling
Der Rotling hat die Farbe eines Rosé, ist aber ein Cuvée (Verschnitt) aus roten und weißen Trauben. Die Maische wird komplett verarbeitet, nicht nur der Most. Als eigene Weinarten gelten:
• Schillerwein, ein Rotling aus bestimmten Anbaugebieten in Württemberg. Besondere Rebsorten sind nicht vorgeschrieben.
• Schieler klingt nicht nur ähnlich, sondern ist tatsächlich ein Rotling aus Sachsen, dem Ursprungsland des Rotlings.
• Auch Badisch Rotgold ist ein Rotling, der aber aus Baden stammt. Die Rebsorten Grauburgunder und Spätburgunder ergeben eine Farbe zwischen dunklem Rosé und hellem Rot.
Schillerwein und Badisch Rotgold müssen immer die Anforderungen an Qualitätswein oder Prädikatswein erfüllen. Sie dürfen nicht als einfacher Wein oder Landwein (Tafelwein) verkauft werden.
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